Zum Inhalt wechseln
01.07.2024

Was ändert sich 2023 für Wohneigentümer, Vermieter und Bauherren?

  • Erhöhung des linearen AfA-Satzes zur Abschreibung von Wohngebäuden
  • Deutliche steuerliche Mehrbelastung bei Erbschaften und Schenkungen
  • Aufteilung der CO2-Abgabe zwischen Wohnungseigentümern und Mietern

Im kommenden Jahr werden sich für Wohnungseigentümer, Vermieter und Bauherren einige Änderungen ergeben. Der Immobilienverband Deutschland IVD | Die Immobilienunternehmer hat die wichtigsten Neuerungen und daraus resultierende Forderungen identifiziert.

Aufteilung der CO2-Abgabe zwischen Vermietern und Mietern

Ab dem 1. Januar 2023 werden die aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) resultierenden CO2-Kosten bei Wohngebäuden nicht mehr allein vom Mieter getragen, sondern auch vom Vermieter. Die Aufteilung erfolgt in Abhängigkeit des CO2-Ausstoßes pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr. Bei Gebäuden mit einer besonders schlechten Energiebilanz übernehmen die Vermieter 95 Prozent und die Mieter fünf Prozent der CO2-Kosten, bei besonders energetisch effizienten Gebäuden (vergleichbar Standard EH55) übernehmen die Mieter 100 Prozent der CO2-Kosten. Die energetische Klassifizierung des Gebäudes und damit der Aufteilungsschlüssel werden anhand der Heizkostenabrechnung ermittelt. „In Zeiten explodierender Energiepreise ist die staatlich verordnete Verteuerung der Energie durch die CO2-Umlage extrem kontraproduktiv, selbst wenn die nächste Erhöhungsrunde des CO2-Preises ausgesetzt wird. Damit wird auch die mit der Aufteilung der Kosten auf Mieter und Vermieter ursprünglich bezweckte Lenkungswirkung komplett verfehlt“, kommentiert Carolin Hegenbarth, Bundesgeschäftsführerin des IVD.

Gaspreisbremse

Zwischen dem 1. März 2023 und dem 30. April 2024 gilt ein Preisdeckel für Gas und Fernwärme, eine Rückwirkung zum 1. Januar 2023 wird angestrebt. Der Preisdeckel bezieht sich auf 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs, der für die Ermittlung des Abschlages für September 2022 zugrunde gelegt wurde. Der gedeckelte Preis für Gas beträgt 12 Cent (brutto) pro Kilowattstunde, für Fernwärme 9,5 Cent (brutto). Verbräuche darüber hinaus werden zu den Preisen der geltenden Lieferverträge berechnet. Bei zentral geheizten Wohngebäuden erfolgt die Verrechnung des Rabatts an die einzelnen Mieter auf die einzelnen Wohnungen nach den bisher verwendeten Verteilungsschlüsseln.

 

Hydraulischer Abgleich bei Gaszentralheizungen

Bis zum 30. September 2023 muss bei Gaszentralheizungssystemen ein hydraulischer Abgleich bei Nichtwohngebäuden mit einer Fläche von mehr als 1.000 Quadratmeter Heizfläche und bei Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten erfolgen. Bei Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohnungen muss der hydraulische Abgleich bis zum 15. September 2024 erfolgen.

 

Besteuerung von Photovoltaikanlagen

Die Besteuerung von kleinen Photovoltaikanlagen mit einer Maximalleistung von 30 kW wird vereinfacht. Damit sind die Einnahmen aus dem Betrieb der Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien künftig steuerfrei. Das soll bereits ab dem Veranlagungszeitraum 2022 gelten. „Die Ertragssteuerbefreiung für kleinere Photovoltaikanlagen ist ein überfälliger Schritt, um die klimafreundliche, dezentrale Herstellung von Strom zu forcieren. Es gibt aber weiterhin steuerliche Hindernisse, die der Erzeugung von Strom durch Photovoltaikanlagen entgegenstehen. Das betrifft insbesondere die Konstellationen, in denen der produzierte Strom den Mietern zugutekommen soll. Die Hürden gilt es, zügig abzubauen“, ergänzt Hegenbarth.

 

Zertifizierter WEG-Verwalter

Wohnungseigentümer können ab dem 1. Dezember 2023 (ursprünglich ab dem 1. Dezember 2022) als Teil der ordnungsgemäßen Verwaltung verlangen, dass ein zertifizierter Verwalter bestellt wird. Der Verwalter hat dann einen Sachkundenachweis vorzulegen oder zu belegen, dass er durch entsprechende Ausbildung und Qualifizierung einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt ist. Verwalter, die am 1. Dezember 2020 bereits bestellt waren, gelten weiterhin bis zum 1. Juni 2024 gegenüber der betreffenden Eigentümergemeinschaft als zertifiziert.

 

Erhöhung des linearen AfA-Satzes

Der lineare AfA-Satz zur Abschreibung von Wohngebäuden wird zum 1. Januar 2023 von zwei auf drei Prozent angehoben. „Mit der Erhöhung der linearen Abschreibung von Wohngebäuden ist ein richtiger erster Schritt getan, um den Wohnungsbau in der angespannten wirtschaftlichen Lage nicht zusätzlich auszubremsen. Deshalb ist es auch so wichtig, dass der höhere AfA-Satz vorgezogen wurde und bereits für Wohngebäude gilt, die nach dem 1. Januar 2023 fertiggestellt werden“, sagt Carolin Hegenbarth. Ursprünglich sollte das erst für Gebäude gelten, die nach dem 30. Juni 2023 fertiggestellt werden.

 

Höherer energetischer Neubaustandard

Am 1. Januar 2023 tritt zudem das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2023) in Kraft, mit dem zukünftig höhere energetische Anforderungen an den Neubau gestellt werden. Somit müssen alle Neubauten den EH55-Standard statt des bisher geltenden Standards EH75 erfüllen. Gleichzeitig wird die Anrechnung von am Gebäude erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien auf den Primärenergiebedarf deutlich vereinfacht. In Kürze ist mit einer weiteren Novellierung des GEG zu rechnen. Hiermit soll das sog. 65 Prozent-Ziel umgesetzt werden, wonach ab 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizungsanlage mit mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie betrieben werden muss. „Problematisch ist das Ziel vor allem für die 5,4 Mio. Gebäude, in denen eine Gasetagenheizung installiert ist. Für die Gasetagenheizung gibt es noch keine passende Nachfolgetechnologie, soweit es bei einer dezentralen Heizung bleiben soll“, kommentiert Hegenbarth.

 

Mehrbelastung beim Vererben und Verschenken

Die Erbschaft von Immobilien wird ab 2023 teurer. Das ergibt sich aus dem Jahressteuergesetz 2022, in dem die Bemessungsgrundlagen für Erben von Grundstücken geändert wurden.

„Die Neubewertung der Bemessungsgrundlagen bei Erbschaften wird in vielen Fällen zu einer erheblichen Erhöhung der Steuer führen. Wenn man die Bemessungsgrundlagen erhöht, ohne die Freibeträge entsprechend anzupassen, führt das zu einer überproportionalen Belastung der Familienangehörigen, die dann in vielen Fällen die Immobilie verkaufen müssen, um die Erbschaftsteuer aufzubringen. Der Gesetzgeber sollte daher dringend die Freibeträge erhöhen, die seit 2009 unverändert sind“, fügt Hegenbarth zur Mehrbelastung von Erben hinzu.

 

Abgabefrist für Grundsteuerfeststellungserklärung

Die Abgabefrist für die digitale Grundsteuerfeststellungserklärung durch alle Immobilieneigentümer endet am 31. Januar 2023. Das ergibt sich aus einer Verlängerung des ursprünglichen Termins vom 31. Oktober 2023.

 

Pressemitteilung vom 20. Dezember 2022

Quelle: Was ändert sich 2023 für Wohneigentümer, Vermieter und Bauherren? | IVD

Weitere News die Sie interessieren könnten:

12.07.2024

Immobilienpreise im Saarland stark gesunken

Saarbrücken, 14.06.2024 – Die im letzten Jahr vollzogene Trendwende auf dem saarländischen Immobilienmarkt hat sich fortgesetzt. Die Kaufpreise für selbstgenutzte Wohnimmobilien sind in den vergangenen zwölf Monaten flächendeckend gesunken. Dies gilt insbesondere für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen. In der zweiten Jahreshälfte rechnet der IVD West hier mit einer Seitwärtsbewegung der Preise. …
Mehr erfahren
01.07.2024

Blandfort fordert eigenständiges Bauministerium im Saarland

Nach der Wahl am kommenden Sonntag wird es in Saarbrücken den meisten Prognosen zufolge zu einem Regierungswechsel kommen. „Dabei sollte nicht nur das Personal ausgetauscht werden. Auch strukturell liegt einiges im Argen. So ist die Bündelung der Kompetenzen im Themenfeld Bauen und Wohnen in einem eigenständigen Bauministerium dringend angeraten“, erläutert …
Mehr erfahren
01.07.2024

Themenseite: Grundsteuer

Reform der Grundsteuer Zum 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer in Kraft treten. Was müssen Eigentümer und Verwalter beachten? Was gilt in welchem Bundesland? Wann ist die Erklärung für die neue Grundsteuer abzugeben? Welche Angaben müssen gemacht werden und welche Fristen gibt es? Auf dieser Themenseite erfahren Sie alles …
Mehr erfahren
01.07.2024

Durchschnittliche Preissteigerungen auf dem saarländischen Immobilienmarkt

Saarbrücken, 08.07.2022 In den vergangenen zwölf Monaten kam es im Saarland nicht mehr zu dramatischen Preissprüngen wie in den Vorjahren. Die Preise für Eigenheime stiegen im Landesschnitt zwischen 5 und 8 Prozent, Eigentumswohnungen verteuerten sich zwischen 4 und 6 Prozent. In den größeren Städten stagnieren die Wohnungsmieten. Dies geht aus dem …
Mehr erfahren
01.07.2024

Bewegung auf dem saarländischen Immobilienmarkt

Anfang Juli hat der IVD West den Immobilienpreisspiegel Saarland 2022 veröffentlicht. Datengrundlage waren die Erhebungen bis zum zweiten Quartal dieses Jahres. Kernbotschaft damals: Durchschnittliche Preissteigerungen auf dem saarländischen Immobilienmarkt. Noch keine Berücksichtigung fanden dabei allerdings aktuelle Entwicklungen wie der Anstieg der Bauzinsen, die Energiekrise und die eminent gestiegenen Baukosten.
Mehr erfahren
01.07.2024

Energiesicherungsverordnungen

Die Bundesregierung hat am 24. August 2022 zwei Verordnungen beschlossen, die zur Sicherung der Energieversorgung beitragen sollen. Eine Verordnung betrifft kurzfristige Maßnahmen, die andere eher mittelfristige Maßnahmen zur Einsparung von Energie. Diese Unterscheidung findet sich auch in den äußerst sperrigen Namen der Verordnungen wieder. Sie heißen „Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV“ und …
Mehr erfahren
01.07.2024

IVD zum Bündnis bezahlbarer Wohnraum

Nach mehr als fünf Monaten intensiver Bündnisarbeit sieht IVD-Präsident Jürgen Michael Schick in dem umfassenden Maßnahmenpaket “Bündnis bezahlbarer Wohnraum – Maßnahmen für eine Bau-, Investitions-, und Innovationsoffensive”, das der IVD mit gezeichnet hat, eine gute Grundlage, um allen derzeit widrigen Umständen zum Trotz die Weichen für langfristig mehr Wohnungsbau zu …
Mehr erfahren
27.06.2024

IVD zum heutigen Beschluss des EU-Parlaments zur Gebäuderichtlinie: „Europa muss Rücksicht auf Lebensrealität nehmen“

Aus Brüssel droht vielen Hauseigentümern ein „Kostenhammer“, sollte sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren zur Europäischen Gebäuderichtlinie die radikale Position des Europäischen Parlaments durchsetzen, warnt der Immobilienverband Deutschland IVD | Die Immobilienunternehmer. Demnach droht ein umfangreicher Sanierungszwang. In Deutschland wären davon überproportional viele Ein- und Zweifamilienhäuser betroffen – rund 40 Prozent der …
Mehr erfahren